tätig als Rechtsanwältin seit 1993
Familienrecht und Erbrecht
Nicht jede Beziehung und schon gar nicht jede Ehe endet immer glücklich. Lassen Sie sich von Frau Lasota bei Trennung und Scheidung außergerichtlich und gerichtlich unterstützen. Auf die „Online-Scheidung“„ können Sie uns gerne ansprechen oder gleich das betreffende Formular unter Downloads herunterladen.
Sie sind in finanziellen Angelegenheiten, der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung (Zugewinn) und Fragen zum Unterhalt bezogen auf Ehegattenunterhalt sowie Kindesunterhalt, dem Versorgungsausgleich ebenso zuverlässig beraten, wie bei Fragen im Zusammenhang mit den Problemen rund ums Kind (Umgang, Sorgerecht, insbesondere dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, u.a.).
Zögern Sie nicht, sich auch in Fällen der Wohnungszuweisung und häuslicher Gewalt vertrauensvoll an Frau Lasota zu wenden.
Auch wenn die Frage nicht in Trennungs- und Scheidungsfällen aktuell ist, so wird der Streit um zu zahlenden Elternunterhalt immer relevanter.
Wenn man das Bedürfnis hat, seine Sachen zu regeln, erarbeitet Frau Lasota gerne mit Ihnen Ihr Testament oder Erbvertrag oder findet mit Ihnen individuelle Lösungen für eine Generalvollmacht, Betreuungsvollmacht oder Patientenverfügung.
Sie haben geerbt? Frau Lasota hilft Ihnen bei der Regelung und Ordnung der Erbschaft und mit dem Todesfall in Verbindung stehenden Angelegenheiten, insbesondere Fragen zum Pflichtteil, Nachlass, Bestattungskosten.
Verkehrsrecht
Als Rechtsanwältin mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht ist Frau Lasota Ihr Ansprechpartner, wenn Ihnen Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld zustehen, Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr (z. B. Rotlichtverstoß oder Geschwindigkeitsüberschreitung) einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder Ihnen eine Verkehrsstraftat (z. B. Alkohol oder Drogen am Steuer, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, etc.) vorgeworfen wird. Sie nimmt für Sie Kontakt zu Behörden, Staatsanwaltschaft und Gericht auf und hilft Ihnen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auch ein Fahrverbot oder die Führerscheinentziehung zu vermeiden.
Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche nach Abschluss eines Kaufvertrages auch in Verbindung zum “Abgas-Skandal“ oder nach einem Werkstattbesuch runden den Themenbereich Verkehrsrecht ab.
Neben den genannten Tätigkeitsschwerpunkten kann Frau Lasota auch auf vertiefte Kenntnisse im Mietrecht zurückgreifen, so dass Sie auch kompetent in Konflikten zwischen Mieter und Vermieter betreffend Kündigung bei Eigenbedarf oder Modernisierung und Ansprüchen rund um die Kaution vertreten werden.
Zur stetigen Aktualisierung der Rechtskenntnisse ist sie
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein
sowie
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein.