tätig als Rechtsanwalt seit 1993
In Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Worbs & Partner.
Dr. de Riese ist ausschließlich im Arzthaftungsrecht und Reiserecht tätig und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht DGfR.
Arzthaftungsrecht
Bei der Behandlung durch Ärzte in ihrer Praxis oder bei Operationen im Krankenhaus passieren leider auch Behandlungsfehler. Dr. de Riese hilft hier bei der Einschätzung, der Geltendmachung und der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche – denn häufig ist in Arzthaftungsfällen eine Klage notwendig.
Reiserecht – Pauschalreise
Im klassischen Pauschalreiserecht vertritt Dr. de Riese Sie wegen Ihrer Ansprüche auf Reisepreisminderung, Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit oder auch dann, wenn eine Reise oder eine Kreuzfahrt vom Veranstalter komplett abgesagt wird.
Reiserecht – Fluggastrechte
Bei der Nichtbeförderung auf einem Flug, der Annullierung oder bei einer erheblichen Verspätung eines Fluges fordert Dr. de Riese für Sie die Ansprüche nach der mittlerweile sehr bekannten Fluggastrechteverordnung EG Nr. 261/2004 ein.
Reiserecht – Gastschulaufenthalte im Ausland
Wenn einem Gastschüler angebliches Fehlverhalten vorgeworfen wird, nimmt Dr. de Riese Kontakt mit dem Veranstalter auf, um die Position des Gastschülers zu stärken oder auch den Aufenthalt „zu retten“. Wird gar der Gastschulaufenthalt vom Veranstalter abgebrochen, verklagt er für die Eltern gegebenenfalls den Veranstalter. Wichtig ist hier jeweils die enge Abstimmung mit den Eltern.
Weitere Informationen auch hier:
https://www.reiserechtsanwaelte.de/