tätig als Rechtsanwalt seit 1993
Herr Henkst vertritt die Mandanten der Kanzlei vor allem in den Bereichen Arbeits- sowie Reise- / Luftverkehrsrecht.
Arbeitsrecht
Wie verhalte ich mich bei einer Kündigung? Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? Herr Henkst sichert Ihre Ansprüche, sollte Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt worden sein oder eine Kündigung drohen. Ferner berät Herr Henkst sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen bei Problemen im laufenden Arbeitsverhältnis. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Reiserecht
Herr Henkst ist in sämtlichen Bereichen des Reise- und Luftverkehrsrechts tätig. Er vertritt Reisende, Reisebüros sowie Reiseveranstalter. Als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht ist er stets über aktuelle Entwicklungen sowie Gerichtsentscheidungen informiert. In den Zeitschriften „Focus“Ausgabe (22/2000) und „Focus-Money“ (25/2002) wurde er als „Reiserechtsexperte“ gelistet.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Durchsetzung von Ansprüchen aus der EG-Verordnung 261/2004 gegenüber der jeweiligen Fluggesellschaft.
Verkehrsrecht
Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall? Dann entstehen Ihnen als Geschädigtem keine Kosten, wenn Sie einen Rechtsanwalt mit der Regulierung Ihrer Haftpflichtansprüche beauftragen. Herr Henkst sorgt dafür, dass Sie schnell zu Ihrem Geld kommen. Er setzt Ihre Ansprüche durch und übernimmt für Sie den “nervigen Papierkram“.
Herr Henkst ist seit vielen Jahren Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften am Landgericht Düsseldorf und beteiligt sich so an der Ausbildung angehender Juristen.